Am 3. Mai 2023 haben wir Strafantrag gegen das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt wegen Verleumdung gestellt. Endlich. Denn seit letztem September versuchen wir herauszubekommen, ob etwas an den Aussagen dran ist, die das Innenministerium im vergangenen Spätsommer gegenüber dem MDR getätigt hat:
"Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachte die Organisation Bewegung Halle als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Richtig ist: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft die Bewegung Halle als gesicherte extremistische Bestrebung ein. Laut Innenministerium handelt es sich um eine kleine Kerngruppe, die sich der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" betätigt."