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Wir haben Strafantrag gegen das Innenministerium gestellt

Wir haben Strafantrag gegen das Innenministerium gestellt

Am 3. Mai 2023 haben wir Strafantrag gegen das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt wegen Verleumdung gestellt. Endlich. Denn seit letztem September versuchen wir herauszubekommen, ob etwas an den Aussagen dran ist, die das Innenministerium im vergangenen Spätsommer gegenüber dem MDR getätigt hat:

"Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachte die Organisation Bewegung Halle als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Richtig ist: Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft die Bewegung Halle als gesicherte extremistische Bestrebung ein. Laut Innenministerium handelt es sich um eine kleine Kerngruppe, die sich der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" betätigt." 

Hier ist der entsprechende Artikel des MDR vom 27.09.2022:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/demonstration-protest-inflation-ukraine-krieg-energie-100~amp.html

Seit dieser Aussage des Innenministeriums dürfen alle Medien uns als Extremisten, Delegitimierer oder ähnliches bezeichnen, das unterliegt der Meinungsfreiheit. Mit den Folgen dieser Meinungsfreiheit haben wir gelernt, klarzukommen: Brandanschläge, Graffitianschläge, üble Nachrede, öffentliche Abwertung …. Wer sich öffentlich zur Bewegung Halle bekannte, brauchte ein dickes Fell.

Dass unsere Bewegung im Verfassungsschutzbericht 2021 nur in einem nichtssagenden Nebensatz auftaucht und in einer Tabelle durchaus missverständlich als "Delegitimierer des Staates" gleich unterhalb der Extremisten eingeordnet wurde, reichte bei Weitem nicht aus, um ein derart drastisches Label des "Extremismus" zu erklären.

Im Oktober 2022 erhielten wir vom Innenministerium die Aussage, "es liegen inzwischen neue Erkenntnisse gegen die BWH vor", die diese Einstufung rechtfertigen. Nur, welche Erkenntnisse gemeint waren, das wollte uns niemand mitteilen, weder vom Ministerium noch vom Verfassungsschutz. Weder Polizei noch Versammlungsbehörde, mit denen wir seit drei Jahren eng zusammen arbeiten, können extremistische Tendenzen bei uns erkennen.

Dass uns der Verfassungsschutz beobachtet, ist völlig ok. Es ist deren Aufgabe, Bürgerbewegungen im Auge zu behalten. Das ist eine wichtige und gute Aufgabe. Wir als Bürgerbewegung möchten uns darauf verlassen können, dass alle Behörden ihre Arbeit machen und uns beizeiten informieren, wenn gewaltbereite Gruppierungen bei uns auftauchen. Genauso wie es die Arbeit der Polizei ist, unsere Demonstrationen vor gewaltbereiten Barrikadenbauern und Blockierern zu beschützen. Dafür ist der Staat da.

Regierungskritik ist in einer Demokratie das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der (parlamentarischen und außerparlamentarischen) Opposition, auf Missstände hinzuweisen. Es sollte nicht verwechselt werden mit der Delegitimierung des Staates - der Nichtanerkennung der Staatsorgane in ihren rechtlichen Aufgaben.

Da Frau Dr. Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt) nun auch die Frist unserer letzten Aufforderung zur Klärung ihrer Aussagen wortlos hat verstreichen lassen, haben wir uns dazu entschlossen, Strafantrag zu stellen. Was hätten wir sonst tun sollen, wenn ein Ministerium die Antwort verweigert?

Was soll uns das bringen? Nun, zumindest werden wir sehen, wie weit der Arm des Gesetzes noch reicht in unserem Lande. Vielleicht bekommt die Staatsanwaltschaft endlich eine klare Antwort. Und, wir haben die Sache abgegeben; wir stellen vorerst den sinnfreien Schriftverkehr mit Verfassungsschutz und Innenministerium ein. Der hat uns nur Zeit und Nerven gekostet.

So haben wir jetzt wieder mehr Zeit und Muße für unsere vielfältigen umtriebigen Aktivitäten: Wir arbeiten weiter am gesellschaftlichen Frieden, an der Aufarbeitung der Coronazeit, an uns und vielem mehr.

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