Offener Brief an Amtsärztin Frau Dr. Gröger

Offener Brief an Amtsärztin Frau Dr. Gröger

Mit einem offenen Brief wendet sich die Elterngruppe der Bewegung Halle an die Amtsärztin der Stadt Halle Frau Dr. Gröger.

Uns liegt ein Schreiben vor, welches Frau Dr. Gröger am 28.09.2020 an alle Schulleiter der Stadt richtete und in dem, ohne jegliche rechtliche Grundlagen, zum "dringenden Tragen des Mund-Nasen Schutzes auch auf dem Schulhof und außerhalb der Klassenräume" aufgerufen wird. Wir kritisieren den Inhalt dieses Schreibens scharf und richten uns mit folgendem offenen Brief an Fr. Dr. Gröger. 


 

Stadt Halle (Saale)

Fachbereich Gesundheit
Frau Dr. Gröger
Niemeyerstr. 1
06110 Halle (Saale)
                                                          

Halle, den 06.10.2020

Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an halleschen Schulen

Sehr geehrte Frau Dr. Gröger,

in Ihrem Schreiben vom 28.09.2020 fordern Sie von allen Schulleitern in Halle (Saale) die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Damit einher geht u.a. die dringende Empfehlung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Klassenraum, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch außerhalb des Klassenraumes und auf dem Schulhof. Auch wenn Sie die Worte hinweisen, dringend empfohlen und bitte verwenden, so übt dies gleichwohl auf die Schulleiter einen gewissen Druck aus, da der jeweiligen Schule im Falle der Nichteinhaltung der sogenannten „Abstands- und Hygieneregeln“, im Falle eines positiven Corona-Tests die Schulschließung/Quarantäne droht. Somit gibt es gar keine Wahl für die Schulleiter! Diese Vorgehensweise halten wir nicht nur für rechtlich unzulässig, sie ist vor allem erheblich gesundheitsgefährdend und -schädigend für die Menschen, respektive unsere Kinder! In den nachfolgenden Ausführungen werden wir Ihnen aufzeigen, dass die „dringenden Empfehlungen“ der Stadt Halle (Saale)/Gesundheitsamt, insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, weder evidenzbasiert noch ethisch vertretbar sind. Auch ist keine »epidemiologische Gesamtsituation« gegeben, die das Tragen einer MNB rechtfertigen würde. Aktuell (Stand 5.10.2020) sind nach Ihren Angaben in der Stadt Halle (Saale) 87 Personen »infiziert«. Bei einer Bevölkerungsstärke von zuletzt (Stand 31.12.2019) 240.931 Einwohnern ergibt dies einen prozentualen Anteil von 0,036 %. Nach Ihren Angaben werden aktuell zwei Personen im Krankenhaus behandelt, davon eine Person in intensivmedizinischer Behandlung. Dies alles rechtfertigt keinesfalls das von Ihnen „empfohlene“ und aus meiner Sicht angeordnete Vorgehen.

Sie wissen als Kinderärztin, dass durch die Rückatmung unserer Ausatemluft unvermeidbar ein Sauerstoffmangel und eine Kohlendioxidüberflutung entstehen. Sie wissen außerdem, dass das menschliche Gehirn sehr empfindlich auf Sauerstoffmangel reagiert und die akuten Warnsymptome von Sauerstoffmangel Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsstörungen, verlangsamte Reaktionszeiten, also Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten sind. All dies wurde bei Schülern, respektive bei Grundschülern, bereits beobachtet. Schüler berichten dies, Eltern nehmen dies wahr und auch Lehrern ist es nicht verborgen geblieben. Sie wissen als Ärztin, dass chronischer Sauerstoffmangel eine gewisse Gewöhnungsreaktion des Körpers nach sich ziehen kann, gleichwohl aber die Leistungsfähigkeit weiterhin beeinträchtigt bleibt und die Sauerstoffunterversorgung im Gehirn zu neurodegenerativen Erkrankungen führen kann. Viele Ärzte bestätigen, dass für Kinder und Jugendliche Masken absolutes Gift sind. Kinder und Jugendliche haben ein sehr aktives und adaptives Immunsystem. Das Gehirn eines Kindes und eines Jugendlichen braucht dringend Sauerstoff. Einem kindlichen oder jugendlichen Gehirn Sauerstoff zu nehmen oder die Sauerstoffversorgung auch nur einzuschränken, ist nicht nur gesundheitsgefährdend, es ist aus unserer Sicht strafrechtlich relevant, da es eine massive Körperverletzung darstellt. Der Sauerstoffmangel hemmt die Entwicklung des Gehirns und ein dadurch entstehender Schaden kann nie wieder rückgängig gemacht werden!

Wir verweisen beispielhaft auf die Studie von Frau Daniela Prousa aus dem Jahr 2020 (Studie zu psychischen und psychovegetativen Beschwerden mit den aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen, PsychArchives, https://doi.org/10.23668/PSYCHARCHIVES.3135) sowie die Publikation von Frau Prof. Dr. med. Ines Kappstein (Krankenhaushygiene up2date 2020; 15:279-295, Georg Thieme Verlag KG Stuttgart). Letztere setzt sich nicht nur mit den Empfehlungen des RKI, sondern auch mit Studienergebnissen auseinander und führt umfangreiche Literaturhinweise auf. Frau Prof. Dr. med. Kappstein kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum keine wissenschaftliche Grundlage gibt, mit der der Gebrauch von Masken (gleich welcher Art) gerechtfertigt werden kann, wobei aktuelle Untersuchungen das Gleiche zeigen.

Nach alledem kommen wir zu folgender Schlussfolgerung: Bei auch nur dem geringsten Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit und Unschädlichkeit einer Maßnahme, muss man diese Maßnahme sofort aussetzen!

Die Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckung etc. im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/Covid-19) sind Ihnen sicherlich geläufig. Wir verweisen hier insbesondere auf die Hinweise zur Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen des BfArM. Wie stellen Sie sicher, dass diese Regeln im Schulalltag eingehalten werden? Aus unserer Sicht ist die Einhaltung dieser Mindestregeln bei der Benutzung einer MNB überhaupt nicht umsetzbar. Da dies nicht der Fall ist, kann das Tragen einer solchen MNB nicht angewiesen werden. Deshalb haben wir Sie aufzufordern, dies umgehend klarzustellen und die Bevölkerung, respektive Lehrer und Schüler eindeutig darauf hinzuweisen, dass keine Pflicht zum Tragen einer MNB besteht.

Wie Sie wissen, mussten bislang alle Masken -unabhängig vom Einsatzgebiet- individuelle Normen (zur Sicherstellung der Funktionalität der Maske, zum Schutz der Anwender vor Einatmung gefährlicher Stoffe etc. und auch zur Reduzierung der Beeinträchtigung der Atmung auf ein Minimum) erfüllen. All dies ist nun außer Kraft gesetzt? Es spielt keine Rolle mehr, welche Art von Maske sich unsere Kinder vors Gesicht hängen? Obgleich es doch um die Gesundheit geht, müssen diese Masken nicht mehr zertifiziert und geprüft sein? Allein der gesunde Menschenverstand genügt um zu erkennen, dass ein derartiges Vorgehen widersinnig und gefährlich ist.

Ebenso verlangen Sie die Erstellung eines Bewegungsprofils positiv Getesteter, was aus datenschutzrechtlicher Sicht gar nicht zulässig ist.

In rechtlicher Hinsicht weisen wir des Weiteren darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Stadt Halle (Saale) zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt. Auch der Rahmenplan des Landes Sachsen-Anhalt und der Stufenplan der Stadt Halle (Saale) stellen keine Rechtsgrundlage dafür dar, dass Sie von Eltern und Lehrern verlangen, dass diese Kinder und Schutzbefohlene veranlassen, partiell auch nötigen, ihre Gesundheit absichtsvoll zu schädigen und nachhaltig zu gefährden, insbesondere durch das Tragen einer MNB. Dies ist zudem ethisch unvertretbar.

Es ist Ihre Aufgabe als Amtsärztin und als Gesundheitsamt der Stadt, Lehrer und Eltern für die möglichen Gesundheitsrisiken von Masken zu sensibilisieren, Risiken zu benennen und eine evidenzbasierte gesundheitliche Aufklärung durchzuführen. In diesem Kontext sind Sie im Übrigen auch verpflichtet, sich gegen die Anwendung der nicht für diagnostische Zwecke zugelassenen sogenannten PCR-Tests zu wenden. Wie kann ein Gesundheitsamt, wie kann eine Ärztin es zulassen, dass mittels ungeeigneter und nicht validierter PCR-Tests vermeintlich Infizierte „diagnostiziert“ werden? Letzteres ist-wie Sie wissen-nicht möglich.


Wir fordern Sie auf, sich zu den vorgenannten Fragestellungen inhaltlich zu äußern. In Anbetracht der Brisanz der Ereignisse und der besonderen Gefährlichkeit für unsere Kinder sind Sie verpflichtet, die geforderten Antworten zu geben.


 Wir fordern Sie auf, mit sofortiger Wirkung das Maskentragen an Schulen zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Elterngruppe der Bewegung Halle

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